Gewährleistung
Für Arbeiten an Bauwerken (Dachdeckerarbeiten) oder bei individuellem Einbau von Gegenständen in ein Haus, sollte man die Verdingungsordnung (VOB) dem Vertrag zugrunde legen.
Die VOB enthält allgemeine Geschäftsbedingungen, die sowohl zur Verbraucherseite hin als auch für den Handwerker ausgewogene Vertragsbestimmungen enthalten.
Nach der VOB beträgt die Gewährleistung vier Jahre. Überwiegend legen die Handwerksbetriebe ihren Aufträgen die Verdingungsordnung für Bauleistungen zugrunde. Sollte dies im Einzelfall nicht geschehen, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB, wonach die Gewährleistungsfrist bei Arbeiten an Bauwerken nach fünf Jahren abläuft.